1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber bzw. Kunden und Karlheinz Rausch, Strubergasse 64/Top 1, 5020 Salzburg, gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Karlheinz Rausch ausdrücklich und schriftlich anerkannt wird.

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Engagement-Vertrag mit dem jeweiligen speziellen Angebot in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

1) Der Auftraggeber/Kunde verwendet für die Auftragserteilung bzw. Buchung das übermittelte Buchungsformular (PDF-Datei) von Mobile-Disco.at, Karlheinz Rausch, der Kunde hat die Aufgabe das Buchungsformular auszufüllen mit dem vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer, unvollständige Buchungsformulare oder Buchungen ohne Buchungsformulare werden nicht akzeptiert und werden zurückgewiesen.

2) Durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars oder Auftragserteilung (mit Unterschrift) per E-Mail, Post, etc. gibt der Auftraggeber/Kunde die Auftragserteilung an die Mobile-Disco.at, Karlheinz Rausch ab. Die Mobile-Disco.at, Karlheinz Rausch, bestätigt innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Auftragserteilung durch den Kunden oder Auftraggeber die Auftragserteilung.
Dadurch kommt ein gültiger Vertrag zustande. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Annahme durch Mobile-Disco.at, Karlheinz Rausch stattfinden, wird die Auftragserteilung abgelehnt.

3. Leistungsumfang/Haftung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Engagement-Vertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Mobile Disco, Karlheinz Rausch dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

Soweit die Mobile Disco zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Die mobile Disco hat auch die Möglichkeit, den Wunsch-DJ des Auftraggebers jederzeit bei Bedarf durch einen anderen DJ zu ersetzen.

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber und ist am Auftrittsort für die Sicherheit, sowie für das gesamte Equipment verantwortlich und haftbar, auch bei Schäden.

4. Allgemein: Verpflegung – Übernachtung – Fahrtenzulage

Verpflegung:
DJ eventuell ein Helfer oder mehrere je nach Bedarf, haben während der Dauer der Veranstaltung bzw. Auf- u. Abbau der Gesamt-Anlage Verpflegung und div. Getränke frei, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Übernachtung:
österreichweit Pauschale € 140,- werden dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet.

Fahrtenpauschale:
österreichweit inkludiert

5. Leistung – Erschwerniszulage und Honorar

Zugesagte Termine werden von der Mobilen Disco nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeglicher Art wie zum Beispiel Strom- störungen, die Zufahrt ist nicht schneegeräumt bzw. blockiert oder man kann die Location auss welchen Gründen per normalen PKW nicht erreichen. Bei Gross- Veranstaltungen keine Starkstromleitung 16Amp. vorhanden bzw..nicht gelegt ist, die Tribüne bzw. Bühne nicht standfest bzw. wackelig ist, entbinden von den übernommenen Pflichten. Die Aufwendungen, ausgenommen höhere Gewalt, werden dem Auftraggeber bzw. dem Kunden nachverrechnet.

Erschwerniszulage von € 0,0,- Netto/Brutto wird dem Auftraggeber extra verrechnet:
Von der Entladestelle des Equipments bei einer Wegstrecke von mehr als 50 Meter bis zum DJ-Standplatz.
Wenn sich die Eventlocation im 1 Stock befindet.

5a. Wartezeiten

Wartezeiten vom Soundcheck bis Beginn der Veranstaltung 1 Stunde € 0,0,- Wartezeiten vom Soundcheck
ab der 1 Stunde Wartezeit bis Beginn der Veranstaltung jede angefangene Stunde  € 0,0,- Brutto

6. Stornobedingungen

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten an den Auftraggeber verrechnet.

Bei Stornierung bis 270 Tage vor der Veranstaltung  10% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 150 Tage vor der Veranstaltung  20% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung   30% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung   40% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung   50% des vereinbarten Preises

Bei Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung 70% des vereinbarten Preises.

Bei Stornierung wegen Terminverschiebung im Bereich Veranstaltung  werden die Stornokosten  gegengerechnet bis 2 Jahre ab dem Storno Datum

Stornierungen müssen schriftlich mit Unterschrift an office@mobile-disco.at oder per Post weitergegeben werden.

7. Zahlung

Dem Auftraggeber/Kunden wird nach erbrachter Leistung von der Mobilen Disco, Karlheinz Rausch die Rechnung gestellt. Die Mobile Disco ist berechtigt im Vorhinein eine Anzahlung oder Vorauskassa zu verlangen. Sollte der Auftraggeber/Kunde dem Verlangen nicht nachkommen, ist die Mobile Disco berechtigt, den Engagementvertrag zu stornieren. Die Stornogebühren laut AGB/Punkt 6/Stornobedingungen kommen hier zur Anwendung, diese trägt in diesem Falle der Auftraggeber/Kunde. Die Mobile Disco hat die Berechtigung in diesem Falle die Stornogebühren dem Auftraggeber/Kunden zu verrechnen. Zahlungen sind ohne Abzug an die Mobile Disco zu tätigen. Die Mobile Disco hat das Recht auf Rückerstattung aller mit der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere der anwaltlichen Geltendmachung der ausständigen Zahlungen verbundenen Kosten und Auslagen.

7a. Mahnspesen und diverse Gebühren

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden ab dem 10. Werkstag ab Rechnungslegung für die 1 Mahnung in Höhe von € 30,- Brutto für jede weitere Mahnung € 34,- Brutto verrechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht abzuschließen. AKM – Autoren-Komponisten-Musikverleger anfallende AKM übernimmt der Auftraggeber (Hochzeiten sind davon befreit).

8. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Veranstalter hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Mobile Disco schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schaden-ersatzanspruch gegen die Mobile Disco der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

Schadenersatzansprüche des Veranstalters, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mobilen Disco beruhen, dies gilt auch für einen allfälligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Mobilen Disco und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

10. Vertrag

Bei sämtlichen durch höhere Gewalt verursachten Einwirkungen ist der Vertrag gegenstandslos. Höhere Gewalt – wie Unvorhersehbare Ereignisse, Tod oder Unfall eines DJ, Spielunfähigkeit durch Unfall bei der Anreise zum Auftrittsort. Auch bei Erkrankung des DJ’S ist der Vertrag gegenstandslos. Die Mobile Disco ist in einem solchen Fall bemüht einen Ersatz zu besorgen.

10.a Rücktrittsrecht

Es besteht kein Rücktrittsrecht!

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Mobilen Disco, Karlheinz Rausch und dem Auftraggeber ergebenen Streitigkeiten wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Salzburg vereinbart. Die Mobile Disco ist auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

12. Nebenabreden

Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mobilen Disco abgetreten werden.